1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Fuchsbau Design und seinen Auftraggebern über Leistungen insbesondere aus den Bereichen Webdesign und Webentwicklung, Branding und Corporate Design, Grafik- und Printdesign, Illustration, Animation und Motion Design, Fotografie sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Konzeptions-, Produktions-, Wartungs- und Supportleistungen.

 

1.2. Auftraggeber im Sinne dieser AGB können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein. Verbraucher ist eine natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, der Unternehmer ist, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Fuchsbau Design ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

 

1.4. Individuelle Vereinbarungen zwischen Fuchsbau Design und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt insbesondere für den im Angebot festgelegten Leistungsumfang, Preise, Termine, Nutzungsrechte, Korrekturrunden und sonstige projektspezifische Vereinbarungen.

 

1.5. Für einen Vertrag gilt diejenige Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Spätere Änderungen dieser AGB verändern bereits bestehende Verträge nicht ohne entsprechende Vereinbarung.

 

2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen

2.1. Grundlage eines Auftrags ist grundsätzlich ein von Fuchsbau Design erstelltes Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige individuelle Leistungsvereinbarung.

 

2.2. Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots in Textform, durch Unterzeichnung einer Vereinbarung oder auf andere eindeutig vereinbarte Weise zustande.

 

2.3. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Allgemeine Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Präsentationen, Webseiteninhalte oder Werbeaussagen werden nur dann Bestandteil des konkreten Auftrags, soweit sie ausdrücklich einbezogen wurden oder sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang eindeutig ergibt, dass sie diesem zugrunde liegen.

 

2.4. Bei Widersprüchen zwischen Vertragsunterlagen gilt folgende Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen und Nachträge, das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung einschließlich Leistungsbeschreibung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Leistungsgegenstand

3.1. Fuchsbau Design erbringt die jeweils vereinbarten kreativen, konzeptionellen, technischen, fotografischen oder sonstigen Leistungen entsprechend dem vereinbarten Briefing und Leistungsumfang.

 

3.2. Soweit die Parteien die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses vereinbaren, schuldet Fuchsbau Design das vereinbarte Werk. Reine Beratungs-, Betreuungs-, Wartungs-, Support- oder vergleichbare laufende Leistungen können dagegen dienstvertraglichen Charakter haben. Maßgeblich ist der konkrete Inhalt des jeweiligen Auftrags.

 

3.3. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Umsatzsteigerung, eine bestimmte Anzahl von Kundenanfragen, ein bestimmtes Suchmaschinenranking, eine bestimmte Reichweite oder ein vergleichbarer geschäftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

3.4. Genannte Bearbeitungszeiten und Projektpläne dienen grundsätzlich der Projektplanung. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

 

3.5. Fuchsbau Design ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder spezialisierte Dienstleister einzusetzen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

 

4. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber stellt Fuchsbau Design alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere gehören:

 

• Texte und Unternehmensinformationen,
• Logos und Gestaltungsrichtlinien,
• Fotos, Grafiken, Illustrationen und Videos,
• Tonaufnahmen und Musik,
• Produkt- und Leistungsinformationen,
• Kontaktdaten,
• Zugangsdaten,
• technische Informationen,
• rechtliche Pflichtangaben und
• sonstige für das jeweilige Projekt erforderliche Inhalte.

 

4.2. Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben und Inhalte verantwortlich.

 

4.3. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Inhalte für den vereinbarten Zweck zu verwenden und Fuchsbau Design zur vertragsgemäßen Bearbeitung und Nutzung zu überlassen. Machen Dritte wegen vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte berechtigte Ansprüche gegen Fuchsbau Design geltend, stellt der Auftraggeber Fuchsbau Design von diesen Ansprüchen frei, soweit der Auftraggeber die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

 

4.4. Verzögert sich ein Projekt aufgrund verspäteter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Bearbeitungsfristen angemessen.

 

4.5. Kann Fuchsbau Design wegen fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht sinnvoll weiterarbeiten, darf die Bearbeitung bis zur erforderlichen Mitwirkung ausgesetzt werden. Entsteht aufgrund einer vom Auftraggeber verursachten längeren Unterbrechung zusätzlicher Aufwand, insbesondere durch erneute Einarbeitung, erneute Projektorganisation oder Wiederherstellung einer Entwicklungs- oder Produktionsumgebung, kann dieser Aufwand nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.

 

4.6. Gesetzliche Rechte von Fuchsbau Design bei dauerhaft unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.

 

5. Konzeption, Gestaltung, Abstimmung und Korrekturen

5.1. Grundlage der kreativen Arbeit sind das vereinbarte Briefing, die Projektziele und die im Projektverlauf getroffenen Abstimmungen. Bei Web-, Branding-, Print-, Animations- und vergleichbaren Projekten kann zunächst ein Konzept, Layout, PDF-Entwurf, Moodboard, Styleguide, Storyboard oder eine andere Vorstufe entwickelt und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.

 

5.2. Innerhalb des vereinbarten Briefings und der abgestimmten Projektziele besteht für Fuchsbau Design gestalterischer und kreativer Spielraum. Subjektives Nichtgefallen stellt für sich allein keinen Mangel dar, wenn das Arbeitsergebnis den vereinbarten Anforderungen und den zuvor freigegebenen gestalterischen Grundlagen entspricht.

 

5.3. Die Anzahl und der Umfang enthaltener Korrektur- bzw. Feedbackrunden ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Eine Korrekturrunde umfasst die vom Auftraggeber zusammengefassten Änderungswünsche innerhalb der bereits abgestimmten konzeptionellen und gestalterischen Richtung.

 

5.4. Nicht von vereinbarten Korrekturrunden umfasst sind insbesondere:

 

grundlegende Richtungswechsel,
neu hinzukommende Leistungen,
neue Seiten, Formate, Varianten oder Funktionen,
nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Projektphasen,
nachträglich neu bereitgestellte oder geänderte Inhalte sowie

Anforderungen, die bei Auftragserteilung nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs waren.

 

Solche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich vergütet.

 

5.5. Freigaben können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Durch eine Freigabe bestätigt der Auftraggeber die von ihm überprüfbaren Inhalte und Gestaltungselemente der betreffenden Projektphase. Rechte wegen technischer oder sonstiger Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung durch den Auftraggeber nicht erkennbar waren, bleiben unberührt.

 

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Preisvereinbarung.

Gegenüber Unternehmern werden Preise, soweit entsprechend ausgewiesen, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Verbrauchern ist der jeweils vereinbarte Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer maßgeblich.

 

6.2. Leistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, werden mit dem im Angebot oder bei Vertragsschluss vereinbarten Stundensatz berechnet.

 

6.3. Die Erstellung von Entwürfen, Konzepten, Layouts, Texten, Illustrationen, Testanimationen und anderen Vorarbeiten ist vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

6.4. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

 

6.5. Abschlags- oder Teilzahlungen können im individuellen Angebot vereinbart werden.

Unabhängig davon bleiben gesetzliche Ansprüche von Fuchsbau Design auf Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen unberührt.

 

6.6. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur nach entsprechender Abstimmung erbracht und nach dem vereinbarten Stundensatz oder einer hierfür getroffenen Preisvereinbarung berechnet.

 

6.7. Fremdkosten, insbesondere für Druck, Produktion, Versand, Hosting, Domains, Software, Premium-Plugins, Schriftlizenzen, Bild-, Video- und Musiklizenzen, Stockmaterial, Sprecherleistungen und andere externe Leistungen, sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

6.8. Erforderliche Reise-, Fahrt-, Übernachtungs- und sonstige projektbezogene Nebenkosten werden entsprechend der individuellen Vereinbarung berechnet.

 

6.9. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7. Vertragsbeendigung und Projektabbruch

7.1. Die gesetzlichen Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

 

7.2. Wird ein noch nicht vollständig ausgeführter Auftrag durch den Auftraggeber beendet, richtet sich die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie etwaiger weiterer Ansprüche von Fuchsbau Design nach der individuellen Vereinbarung und den für den jeweiligen Vertrag geltenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich erforderlich, werden ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten berücksichtigt.

 

7.3. Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten, soweit er hierfür nach der individuellen Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat.

 

7.4. Für laufende Wartungs-, Betreuungs-, Support- oder sonstige Dauerschuldverhältnisse gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.

 

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an von Fuchsbau Design geschaffenen Arbeiten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber erhält die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung und dieser AGB.

 

8.2. Nutzungsrechte werden grundsätzlich nur an den für den Auftrag ausgewählten und final zur Nutzung überlassenen Arbeitsergebnissen eingeräumt. Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Skizzen, Konzepte, Zwischenstände und verworfene Gestaltungsvorschläge dürfen ohne gesonderte Vereinbarung nicht verwendet oder verwertet werden.

 

8.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber an den finalen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der zur Erreichung des bei Vertragsschluss erkennbaren Vertragszwecks erforderlich ist. Weitergehende, ausschließliche oder sonstige besondere Nutzungsrechte müssen ausdrücklich vereinbart werden, soweit in diesen AGB für einzelne Leistungsarten nichts Abweichendes geregelt ist.

 

8.4. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der auf die jeweilige Leistung entfallenden Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist eine Nutzung nur zulässig, soweit Fuchsbau Design dieser vorläufig zugestimmt hat.

 

8.5. Technisch notwendige Anpassungen, insbesondere Änderungen von Größe, Dateiformat oder Auflösung, sind im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks zulässig. Inhaltliche oder gestalterische Veränderungen urheberrechtlich geschützter Arbeiten richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

 

8.6. Der Auftraggeber darf von ihm beauftragten Druckereien, Entwicklern, Hosting-Unternehmen, Werbepartnern oder sonstigen Dienstleistern die Nutzung der Arbeitsergebnisse ermöglichen, soweit dies ausschließlich zur Umsetzung des vereinbarten Nutzungszwecks erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.

 

8.7. Besondere Nutzungsrechte bei Logo- und Markenentwicklung

Bei einer individuell für den Auftraggeber entwickelten und als final ausgewählten Logo- oder Markengestaltung erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen, das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die Verwendung im Rahmen seines Unternehmens und seiner Marke. Dies umfasst insbesondere die Nutzung in digitalen und gedruckten Medien, Werbung, Geschäftsausstattung, Produkten, sozialen Netzwerken und sonstigen Unternehmensmedien. Der Auftraggeber darf die finale Gestaltung, soweit rechtlich möglich, als Marke oder Design zur Eintragung anmelden. Rechte an verwendeten Schriften, Stockelementen, Softwarebestandteilen oder sonstigem Material Dritter richten sich weiterhin nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

 

8.8. Eine Marken-, Design-, Namens-, Wettbewerbs- oder sonstige Schutzrechtsrecherche sowie eine rechtliche Prüfung der Schutz- oder Eintragungsfähigkeit gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Fuchsbau Design übernimmt ohne eine solche Vereinbarung keine Gewähr dafür, dass eine Bezeichnung, ein Logo oder eine Gestaltung als Marke, Design oder sonstiges Schutzrecht eingetragen werden kann oder keine Rechte Dritter berührt.

 

8.9. Eine sichtbare Urheber-, Designer- oder Agenturnennung ist nur geschuldet, soweit sie individuell vereinbart wurde oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt.

 

8.10. Eigenwerbung und Referenzen

Fuchsbau Design ist berechtigt, für Unternehmen oder Organisationen erstellte und bereits veröffentlichte Arbeiten oder geeignete Ausschnitte daraus als Referenz der eigenen Tätigkeit zu präsentieren. Dies kann insbesondere auf der Website von Fuchsbau Design, in sozialen Netzwerken, Präsentationen, Portfolios, Bewerbungen um Aufträge oder vergleichbaren Eigenwerbemedien erfolgen. Dies gilt nicht, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen oder eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Noch nicht veröffentlichte Projekte werden ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht vorzeitig als Referenz veröffentlicht.

 

8.11. Soweit Referenzmaterial erkennbare natürliche Personen zeigt, insbesondere bei Hochzeiten, Portraitaufnahmen und privaten Veranstaltungen, erfolgt eine Veröffentlichung durch Fuchsbau Design nur auf Grundlage einer hierfür erforderlichen gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Berechtigung.

 

9. Dateien, Arbeitsdaten und Archivierung

9.1. Der Auftraggeber erhält die im jeweiligen Angebot vereinbarten finalen Dateien und Ausgabeformate.

 

9.2. Offene Arbeits-, Projekt- und Produktionsdateien sind grundsätzlich nicht Bestandteil der geschuldeten Übergabe, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Hierzu gehören insbesondere:

 

• offene Adobe-Dateien,
• Layout- und Quelldateien,
• nicht ausgewählte Entwürfe,
• Skizzen und Zwischenstände,
• RAW-Fotodateien,
• Projektdateien von Animationen,
• interne Vorlagen,
• Entwicklungsstände sowie
• sonstige interne Produktionsdaten.

 

9.3. Die Übergabe offener Arbeits- oder Projektdateien kann gesondert vereinbart und vergütet werden. Rechte und Lizenzen Dritter, insbesondere für Schriften, Stockmaterial, Plugins, Software, Musik oder andere lizenzierte Bestandteile, bleiben hiervon unberührt.

 

9.4. Nach ordnungsgemäßer Übergabe besteht keine Verpflichtung von Fuchsbau Design, Projekt-, Arbeits- oder Kundendaten dauerhaft zu archivieren, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

9.5. Der Auftraggeber ist nach Übergabe selbst für eine geeignete Sicherung der ihm überlassenen Daten und Dateien verantwortlich.

 

10. Fremdleistungen und Lizenzen Dritter

10.1. Für die Umsetzung eines Projekts können Leistungen oder Nutzungsrechte Dritter erforderlich sein.

Hierzu gehören beispielsweise:

 

• Druck- und Produktionsleistungen,
• Hosting und Domains,
• Software und Plugins,
• Schriften,
• Stockbilder und Stockvideos,
• Musik,
• Sprecherleistungen,
• Webservices und
• sonstige externe Dienstleistungen.

 

10.2. Soweit solche Leistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden, kommt der entsprechende Vertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

 

10.3. Beauftragt Fuchsbau Design eine Fremdleistung im eigenen Namen, bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers gegenüber Fuchsbau Design unberührt.

 

10.4. Für Inhalte, Produkte und Bestandteile Dritter gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen des Rechteinhabers bzw. Anbieters. Fuchsbau Design kann nur solche Rechte weitergeben, über die Fuchsbau Design selbst verfügen darf.

 

10.5. Die zukünftige Verfügbarkeit, Weiterentwicklung oder Kompatibilität von Produkten und Diensten Dritter liegt außerhalb des Einflussbereichs von Fuchsbau Design. Dies gilt insbesondere für Software, Plugins, externe Plattformen, Webservices, Hosting-Angebote, Browser und Schnittstellen.

 

11. Besondere Bedingungen für Webdesign und Webentwicklung

11.1. Konzeption und Umsetzung

Websites werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und einem gegebenenfalls zuvor vom Auftraggeber freigegebenen Konzept umgesetzt. Die Umsetzung kann insbesondere mit WordPress, Divi, Erweiterungen von Drittanbietern sowie individuellem HTML-, CSS-, JavaScript- oder sonstigem Code erfolgen.

 

11.2. Responsive Darstellung und Kompatibilität

Soweit nicht anders vereinbart, wird eine Website für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung üblichen aktuellen Desktop-, Tablet- und Smartphone-Darstellungen optimiert. Eine dauerhaft identische Darstellung auf sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Geräten, Browsern, Betriebssystemen, Bildschirmgrößen und technischen Plattformen kann aufgrund technischer Unterschiede nicht gewährleistet werden. Besondere Anforderungen an bestimmte Systeme, Browser oder ältere Softwareversionen müssen ausdrücklich vereinbart werden.

 

11.3. Drittsoftware und zukünftige technische Änderungen

Fuchsbau Design ist nicht verantwortlich für zukünftige Änderungen, Fehler, Sicherheitslücken, Einstellungen oder Inkompatibilitäten von WordPress, Divi, Plugins, Browsern, Betriebssystemen, Hostingplattformen, externen Schnittstellen oder sonstiger Software bzw. Dienste Dritter, soweit Fuchsbau Design diese Umstände nicht zu vertreten hat. Ein nach ordnungsgemäßer Fertigstellung oder Abnahme eintretender Fehler infolge eines späteren Updates oder einer Änderung eines Drittanbieters stellt nicht allein deshalb einen ursprünglichen Mangel der Leistung von Fuchsbau Design dar.

 

11.4. Wartung und laufender Betrieb

Regelmäßige Wartung, Updates, Backups, Sicherheitsüberwachung, Fehlerbehebung nach späteren Updates, Hostingbetreuung, Verlängerung von Domains oder Zertifikaten und laufender technischer Support gehören nur dann zum Auftrag, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

 

11.5. Rechtstexte und gesetzliche Pflichtinformationen

Fuchsbau Design kann vom Auftraggeber bereitgestellte oder über einen hierfür vorgesehenen Rechtsdienst bzw. Rechtstext-Anbieter bezogene Inhalte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookieinformationen oder andere Pflichtinformationen technisch und gestalterisch in eine Website integrieren. Eine Rechtsberatung, anwaltliche Prüfung oder Gewähr für die rechtliche Vollständigkeit, Richtigkeit und dauerhafte Aktualität solcher Texte ist nicht Bestandteil einer Webdesignleistung, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig anders vereinbart wurde. Der Auftraggeber bleibt als Betreiber seiner Website für die für sein Unternehmen und sein konkretes Onlineangebot geltenden gesetzlichen Informations-, Dokumentations- und Handlungspflichten verantwortlich.

 

11.6. Cookies, Consent-Management und externe Dienste

Ist die Einrichtung einer Consent- oder Cookie-Lösung vereinbart, umfasst die Leistung die technische Einrichtung entsprechend den im Projekt eingesetzten und Fuchsbau Design bekannten Diensten. Eine rechtliche Einzelfallprüfung, ob und in welcher konkreten Form für einen Dienst eine Einwilligung, sonstige Rechtsgrundlage oder besondere Information erforderlich ist, ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet. Änderungen an Diensten, Plugins, Trackingtechnologien oder gesetzlichen Anforderungen nach Abschluss des Projekts können eine spätere Anpassung erforderlich machen.

 

11.7. Suchmaschinenoptimierung

Ist eine SEO-Grundoptimierung vereinbart, kann diese insbesondere umfassen:

 

• eine sinnvolle Seiten- und Informationsstruktur,
• strukturierte Überschriften,
• Seitentitel,
• Meta-Descriptions,
• Bildbeschreibungen und Alt-Texte,
• interne Verlinkung,
• geeignete URLs und
• eine technisch suchmaschinenfreundliche Grundstruktur.

 

Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Fuchsbau Design schuldet kein bestimmtes Suchmaschinenranking, keine bestimmte Sichtbarkeit, Besucherzahl oder Anzahl an Anfragen, da Suchmaschinenergebnisse von zahlreichen Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs von Fuchsbau Design liegen.

 

11.8. Barrierefreiheit

Eine rechtliche Prüfung oder Zertifizierung einer Website hinsichtlich gesetzlicher Barrierefreiheitsanforderungen oder bestimmter technischer Standards, insbesondere nach BFSG, BFSGV, BITV oder WCAG, gehört nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wird ein bestimmter Barrierefreiheitsstandard ausdrücklich zum Vertragsgegenstand gemacht, richtet sich die geschuldete Leistung nach der individuellen Vereinbarung.

 

11.9. Übergabe und Abnahme

Nach Fertigstellung stellt Fuchsbau Design die Website dem Auftraggeber zur Prüfung bereit und fordert ihn zur Abnahme auf, soweit die Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugänglich ist. Der Auftraggeber darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. Fuchsbau Design kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Gegenüber Verbrauchern treten die gesetzlichen Folgen einer nicht innerhalb der gesetzten Frist erklärten oder ohne Benennung mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme nur ein, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folgen hingewiesen wurde.

 

11.10. Zugangsdaten und technische Übergabe

Soweit vereinbart, erhält der Auftraggeber nach Fertigstellung die für den Betrieb und die vereinbarte Verwaltung der Website erforderlichen administrativen Zugänge. Separate Entwicklungsdateien, interne Bibliotheken, wiederverwendbare Komponenten oder nicht unmittelbar für den Betrieb der konkreten Website erforderliche Projekt-Originaldateien sind hiervon nicht umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

11.11. Individuell entwickelter Code

Soweit Fuchsbau Design individuellen Code speziell für das Projekt entwickelt, erhält der Auftraggeber daran die für den vereinbarten Betrieb und die vertragsgemäße Nutzung der Website erforderlichen Nutzungsrechte. Allgemein verwendbare Routinen, Methoden, Bibliotheken, Vorlagen, technische Lösungen und Know-how von Fuchsbau Design dürfen auch in anderen Projekten weiterverwendet werden, soweit keine vertraulichen Informationen oder ausschließlich für den Auftraggeber geschaffenen geschützten Bestandteile übernommen werden.

 

12. Besondere Bedingungen für Printdesign und Produktion

12.1. Freigabe

Vor einer Druck- oder Produktionsfreigabe erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, die zur Freigabe vorgesehenen Daten zu prüfen. Der Auftraggeber prüft insbesondere die für ihn ohne besondere Fachkenntnisse überprüfbaren Inhalte, insbesondere:

 

• Namen,
• Anschriften,
• Telefonnummern,
• E-Mail-Adressen,
• Internetadressen,
• Preise,
• Termine,
• Schreibweisen,
• Mengenangaben und sonstige inhaltliche Angaben.

 

12.2. Folgen der Freigabe

Nach einer Freigabe gewünschte inhaltliche Änderungen oder die Korrektur vom Auftraggeber übersehener, für ihn erkennbarer Inhaltsfehler können zusätzlichen Aufwand verursachen und gesondert berechnet werden.

Eine Freigabe entbindet Fuchsbau Design nicht von der Verantwortung für von Fuchsbau Design zu vertretende technische Produktionsfehler.

 

12.3. Farben und Materialien

Die Darstellung von Farben an Bildschirmen kann von gedruckten Farben abweichen. Auch unterschiedliche Druckverfahren, Bedruckstoffe, Materialien und Produktionschargen können zu technisch üblichen Farb-, Oberflächen- und Materialabweichungen führen. Ist eine besonders farbverbindliche Produktion erforderlich, muss ein entsprechender Proof, Andruck oder sonstiges geeignetes Verfahren ausdrücklich vereinbart werden.

 

12.4. Druck- und Produktionsbegleitung

Die Auswahl, Beauftragung oder Überwachung einer Druckerei bzw. eines sonstigen Produktionsunternehmens gehört nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Beauftragt der Auftraggeber die Produktionsfirma unmittelbar, besteht der Produktionsvertrag unmittelbar zwischen Auftraggeber und Produktionsfirma.

 

13. Besondere Bedingungen für Animation und Motion Design

13.1. Leistungsumfang

Länge, Format, Auflösung, Bildrate, Seitenverhältnis, Anzahl der Szenen, Ton und weitere technische Eigenschaften einer Animation oder eines Messeclips richten sich nach der jeweiligen Leistungsvereinbarung.

 

13.2. Projektdateien

Geschuldet ist grundsätzlich die Übergabe des vereinbarten fertig gerenderten Ergebnisses. Offene After-Effects-, Premiere-, Illustrator- oder sonstige Projektdateien, Kompositionen, Rohmaterialien und interne Arbeitsdateien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übergeben.

 

13.3. Wiedergabe und technische Anforderungen

Eine besondere Kompatibilität mit bestimmten Messeanlagen, Mediaplayern, Displays, Werbenetzwerken, sozialen Netzwerken, Plattformen oder sonstiger Hard- bzw. Software ist nur geschuldet, wenn entsprechende technische Anforderungen vor Beginn der Produktion mitgeteilt und vereinbart wurden.

 

13.4. Fremdmaterial

Für lizenzierte Musik, Schriften, Videos, Bilder, Sprecherleistungen oder sonstige Inhalte Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Soweit für unterschiedliche Verwendungszwecke zusätzliche Lizenzen erforderlich sind, trägt der Auftraggeber die entsprechenden Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

14. Besondere Bedingungen für Fotografie

14.1. Leistungsumfang

Ort, Termin, Dauer, Art des Shootings und der vereinbarte Leistungsumfang ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

 

14.2. Bildstil und Gestaltung

Die fotografische Aufnahme und Bearbeitung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Briefing sowie dem für den Auftraggeber bei Vertragsschluss erkennbaren fotografischen Stil von Fuchsbau Design. Die Auswahl von Perspektiven, Bildausschnitten, Aufnahmesituationen und Bearbeitungsmethoden liegt innerhalb des vereinbarten Rahmens im gestalterischen Ermessen von Fuchsbau Design.

 

14.3. Bildauswahl und Bearbeitung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wählt Fuchsbau Design die zur Übergabe geeigneten Aufnahmen aus und bearbeitet diese professionell im vereinbarten Umfang. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher aufgenommenen Bilder, verworfener Aufnahmen, Testaufnahmen oder RAW-Dateien besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht.

 

14.4. Veranstaltungen und Hochzeiten

Bei Veranstaltungen, Hochzeiten und Reportagen kann nicht garantiert werden, dass jede anwesende Person, Situation oder jedes einzelne Ereignis fotografisch dokumentiert wird. Fuchsbau Design wird den Auftrag entsprechend den vereinbarten Anforderungen und mit der üblichen fachlichen Sorgfalt durchführen. Besondere Programmpunkte, Personen, Gruppenbilder oder sonstige zwingend gewünschte Aufnahmen sollten Fuchsbau Design rechtzeitig vor oder während der Veranstaltung mitgeteilt werden.

 

14.5. Aufnahmeorte und Genehmigungen

Soweit nicht anders vereinbart, sorgt der Auftraggeber dafür, dass die für die Durchführung des Shootings erforderlichen Zutritts-, Haus-, Grundstücks- oder Aufnahmegenehmigungen am vorgesehenen Ort vorliegen. Der Auftraggeber informiert Fuchsbau Design über ihm bekannte Einschränkungen für Fotoaufnahmen.

 

14.6. Private Nutzung

Bei privaten Fotoaufträgen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung grundsätzlich ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur privaten Nutzung der übergebenen Bilder.

Dies umfasst insbesondere:

 

• private Vervielfältigung,
• Anfertigung privater Abzüge,
• Weitergabe an Familie und Freunde sowie
• Veröffentlichung in persönlichen Social-Media-Profilen.

 

Eine gewerbliche oder werbliche Verwendung bedarf einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung.

 

14.7. Gewerbliche Fotografie

Bei Unternehmens-, Immobilien-, Produkt-, Location- oder gewerblicher Eventfotografie richtet sich der Umfang der kommerziellen Nutzungsrechte nach dem im Angebot vereinbarten oder für Fuchsbau Design bei Vertragsschluss erkennbaren Verwendungszweck.

 

14.8. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen

Die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Fotografien ersetzt nicht möglicherweise erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen für die Veröffentlichung von Bildnissen erkennbarer Personen. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm vorgenommenen Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung von Personenaufnahmen verantwortlich, soweit die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen nicht ausdrücklich von Fuchsbau Design eingeholt werden sollen.

 

14.9. Veröffentlichung durch Fuchsbau Design

Fotos von Hochzeiten, privaten Veranstaltungen, Portraits oder sonstigen Aufnahmen erkennbarer Personen werden von Fuchsbau Design nicht allein aufgrund dieser AGB zu Werbe- oder Referenzzwecken veröffentlicht. Eine solche Veröffentlichung erfolgt nur, wenn hierfür eine erforderliche gesonderte Einwilligung oder eine sonstige gesetzliche Berechtigung besteht.

 

14.10. Absage, Verschiebung oder Abbruch durch den Auftraggeber

Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Fototermin ab, verschiebt ihn oder beendet er den Auftrag vorzeitig, richten sich Vergütung, bereits erbrachte Leistungen und gegebenenfalls zu ersetzende Aufwendungen nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht eines Verbrauchers bleibt unberührt.

 

14.11. Verhinderung von Fuchsbau Design

Kann ein Fototermin aus einem von Fuchsbau Design nicht zu vertretenden wichtigen Grund nicht durchgeführt werden, wird Fuchsbau Design den Auftraggeber unverzüglich informieren. Soweit dies möglich und für den Auftraggeber zumutbar ist, kann ein Ersatztermin oder ein geeigneter Ersatzfotograf angeboten werden. Ist eine vertragsgemäße Ersatzleistung nicht möglich, werden bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsbestimmungen dieser AGB.

 

14.12. Wetter und äußere Bedingungen

Bei wetterabhängigen Shootings stimmen die Parteien eine erforderliche Verschiebung, Unterbrechung oder Anpassung des Shootings möglichst frühzeitig miteinander ab. Sicherheitsrisiken für Personen oder Ausrüstung können eine Unterbrechung oder Verschiebung erforderlich machen.

 

15. Abnahme und Mängelrechte

15.1. Soweit das vereinbarte Arbeitsergebnis werkvertraglichen Charakter hat und seiner Art nach abnahmefähig ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme.

 

15.2. Nach Fertigstellung kann Fuchsbau Design den Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen.

 

15.3. Gegenüber Verbrauchern treten die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme nur ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit Fuchsbau Design sich auf eine gesetzliche Abnahmefiktion berufen möchte, wird der Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die entsprechenden Rechtsfolgen hingewiesen.

 

15.4. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

 

15.5. Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen.

 

15.6. Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit Fuchsbau Design Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erhält. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

 

16. Haftung

16.1. Fuchsbau Design haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Fuchsbau Design haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

 

16.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Fuchsbau Design auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

 

16.3. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

 

16.4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren Verhalten Fuchsbau Design zuzurechnen ist.

 

16.5. Fuchsbau Design haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder nachträgliche Änderungen externer Plattformen, Hostingdienste, Netzwerke, Software, Plugins oder sonstiger Drittanbieterdienste, soweit Fuchsbau Design die Ursache nicht zu vertreten hat.

 

16.6. Soweit eine rechtliche Prüfung, Schutzrechtsrecherche, ein bestimmtes Suchmaschinenranking, eine bestimmte technische Zukunftskompatibilität oder ein sonstiger besonderer Erfolg nicht ausdrücklich geschuldet ist, begründet dessen Ausbleiben für sich allein keinen Schadensersatzanspruch.

 

17. Höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende Ereignisse

17.1. Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei liegen und die Erfüllung eines Vertrags vorübergehend verhindern oder wesentlich erschweren, können zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Leistungsfristen führen. Hierzu können insbesondere erhebliche technische Ausfälle, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände gehören.

 

17.2. Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Partei möglichst unverzüglich über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.

 

17.3. Wird die vereinbarte Leistung dauerhaft unmöglich oder ist ein Festhalten am Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr zumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte der Parteien.

 

18. Besondere Bestimmungen für Verbraucher und Widerrufsrecht

18.1. Soweit ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht hat, wird er hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert.

 

18.2. Die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind nicht Bestandteil dieser AGB und werden, soweit erforderlich, gesondert zur Verfügung gestellt.

 

18.3. Wünscht ein Verbraucher, dass Fuchsbau Design bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung einer Dienstleistung beginnt, wird Fuchsbau Design die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert einholen.

 

18.4. Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.

 

18.5. Soweit ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird und hierfür gesetzlich eine elektronische Widerrufsfunktion vorgeschrieben ist, wird diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt.

 

19. Datenschutz

19.1. Personenbezogene Daten werden von Fuchsbau Design entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

 

19.2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Datenschutzinformationen von Fuchsbau Design.

 

19.3. Die Datenschutzinformationen sind nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

20. Schlussbestimmungen

20.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

20.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von Fuchsbau Design. Gleiches gilt in anderen Fällen, in denen eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

 

20.3. Soweit Erklärungen nach diesen AGB in Textform erfolgen können, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail.

 

20.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Fuchsbau Design UG (haftungsbeschränkt)
Offenwarder Straße 13
27628 Hagen im Bremischen

Registergericht: Amtsgericht Tostedt
HRB 212002

 

Stand: 05.01.2026